alle Urteile, veröffentlicht am 09.10.2018
Landgericht Koblenz, Urteil vom 07.12.2017
- 1 O 288/16 -
Städtische Berufsfeuerwehr haftet nicht für Schäden durch unentdecktes Glutnest
Einsatz einer Wärmebildkamera nach Löscharbeiten bei örtlich begrenztem Kleinbrand erfolgversprechend und ausreichend
Das Landgericht Koblenz hat entschieden, dass die städtische Berufsfeuerwehr nicht für einen Brandschaden an einem Haus haftet, wenn ein sogenanntes Glutnest nach einer Brandschau unentdeckt bleibt.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Eigentümer eines Hauses. In der Dachgeschosswohnung kam es in einer Nacht zu einem Brand, der von der städtischen Feuerwehr gelöscht werden konnte. Die Meldung "Feuer aus" erging gegen 23.30 Uhr. Im Anschluss an die Löscharbeiten führte die Feuerwehr eine Brandschau u.a. mittels Wärmebildkamera durch. Die Brandschau verlief negativ, eine weitere Brandschau wurde für die frühen Morgenstunden des nächsten Tages angeordnet. Eine Stunde vor der weiteren Brandschau brach das Feuer wegen eines versteckten Glutnestes erneut aus und verursachte einen größeren Schaden. Laut einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 18.07.2018
- 416 C 5897/18 -
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen vermüllter Mietwohnung gerechtfertigt
Festhalten am Mietverhältnis aufgrund der langwierigen und nachhaltigen Vertragsverletzung über einen langen Zeitraum hinweg unzumutbar
Die Vermüllung einer Mietwohnung kann eine fristlose Kündigung durch den Vermieter nach sich ziehen. So entschied etwa das Amtsgericht München und verurteilte eine Mieterin, die von ihr angemietete Wohnung nebst Kellerabteil und Tiefgaragenplatz an die klagende Vermieterin herauszugeben.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Beklagte die Wohnung Ende 1996 für zuletzt 841 Euro monatlich kalt angemietet.Bei einer Wohnungsbesichtigung aufgrund Nachbarbeschwerden Ende Februar 2018 wurde festgestellt, dass der Flur mit Müll, Papier und Schutt (Teppichresten usw.) knöcheltief bedeckt war. In einer Kiste lagen angebrochene Katzenfutterdosen. Die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Coburg, Urteil vom 25.04.2017
- 15 C 4/17 -
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss Reinigungskosten nach Lackierarbeiten tragen
Notwendigkeit der Reinigung des Fahrzeugs nach Lackierarbeiten liegt auf der Hand
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ist verpflichtet, die Kosten der Reinigung des beim Unfall beschädigten Fahrzeugs nach erfolgten Lackierarbeiten zu tragen. Die Notwendigkeit der Reinigung nach den Lackierarbeiten liegt auf der Hand. Dies hat das Amtsgericht Coburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Pkw bei einem Verkehrsunfall im Mai 2016 beschädigt, so dass es in die Reparatur musste. Nach den Lackierarbeiten war das Fahrzeug derart verunreinigt, dass es gereinigt werden musste. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von ca. 64 EUR. Jedoch verweigerte die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Erstattung der Reinigungskosten. Die... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2017
- VI ZR 477/16 -
BGH: Kein Anspruch der Bundesagentur für Arbeit auf Erstattung gezahlten Arbeitslosengelds wegen grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls
Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung nicht Sozialversicherungsträger im Sinne von § 110 Abs. 1 SGB VII
Wird ein Arbeitnehmer wegen eines von Arbeitgeber grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls arbeitslos, steht der Bundesagentur für Arbeit kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Arbeitslosengelds gemäß § 110 Abs. 1 SGB VII zu. Denn die Bundesagentur für Arbeit als Trägerin der Arbeitslosenversicherung ist nicht Sozialversicherungsträger im Sinne dieser Vorschrift. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2009 verunfallte ein Dachdecker schwer als er bei Dachdeckerarbeiten durch ein Hallendach in etwa 6,5 Meter Tiefe stürzte. Aufgrund des Arbeitsunfalls konnte der Dachdecker nicht mehr in seinen Beruf arbeiten und wurde daher von seinem Arbeitgeber im Juni 2009 ordentlich gekündigt. Der nunmehr arbeitslose Dachdecker erhielt nachfolgend... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 09.10.2018
- VG 10 K 207.16 -
Verwaltungsgericht Berlin ordnet streckenbezogene Diesel-Fahrverbote in Berlin an
Berliner Senat muss Fahrverbote für ältere Dieselautos einführen - Deutsche Umwelthilfe hatte geklagt
Das Land Berlin ist verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) i.H.v. 40 µg/m3 im Stadtgebiet Berlin enthält. Dazu gehören Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf mindestens elf Straßenabschnitten. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden.
Nach Auffassung der 10. Kammer sehen der derzeit gültige Luftreinhalteplan 2011-2017 und das bisherige Konzept des Beklagten zu seiner Fortschreibung keine ausreichenden Maßnahmen zur Einhaltung des gemittelten Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxide von 40 µg/m3 vor. Der Beklagte muss für insgesamt 15 km Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) prüfen, ob Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge... Lesen Sie mehr