alle Urteile, veröffentlicht am 19.07.2023
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.05.2023
- 4 K 1827/22 -
Unterschrift auf Personalausweis setzt Erkennbarkeit von Buchstaben einer üblichen Schrift und Wiedergabe zumindest des Familiennamens voraus
Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen
Die Unterschrift auf einem Personalausweis setzt voraus, dass Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar sind und zumindest der Familienname wiedergegeben wird. Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2023 über die Anforderungen an einer Unterschrift unter einem Personalausweis zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die in einem Personalausweis zu leistende Unterschrift ein erkennbar aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraussetze, das sich als Wiedergabe zumindest des Familiennamens darstellt. Erforderlich sei zudem ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der charakteristische, die Nachahmung erschwerende Merkmale aufweist, und die Absicht einer vollen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.05.2023
- 11 U 61/22 -
Nutzungsrecht für Vereinslogo nicht an fortbestehende Vereinsmitgliedschaft des Urhebers gebunden
OLG lehnt Unzumutbarkeit weiterer Nutzung ab
Räumt ein Vereinsmitglied einem Verein - hier aus Fans der Filmreihe „Star Wars“ - ein Nutzungsrecht an einem von ihm gestalteten Logo ein, ist das Fortbestehen dieses Nutzungsrechts nicht grundsätzlich an die weitere Mitgliedschaft im Verein gebunden. Allein der Ausschluss des Urhebers aus dem Verein rechtfertigt nicht den Rückruf des Nutzungsrechts wegen gewandelter Überzeugung des Urhebers (§ 42 UrhG). Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb bestätigt, dass dem Kläger keine Unterlassungsansprüche zustehen.
Die Beklagten sind Mitglieder und Organisatoren eines Vereins, der aus Fans der Filmreihe „Star Wars“ besteht. Der Kläger war ebenfalls Mitglied dieses Vereins, bis es zum - im Rahmen des Verfahrens nicht näher erläuterten - Zerwürfnis kam. Er hatte für den Verein ein Logo gestaltet, welches weiterhin vom Verein genutzt wird. Mit seiner Klage begehrt er u.a., den Beklagten die Nutzung... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2023
- 3 K 3201/21 und 3 K 3202/21 -
Wettvermittlungsstellen müssen Mindestabstand zu Schulen und Einrichtungen für Minderjährige einhalten
Erteilung einer Betriebserlaubnis für Wettvermittlungsstellen setzt Mindestabstände von 350 m Schulen und Einrichtungen für Minderjährige voraus
Wettvermittlungsstellen müssen einen Mindestabstand von 350 Metern zu öffentlichen Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klagen einer Veranstalterin von Sportwetten und einer Wettvermittlerin abgewiesen.
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages 2021 dürfen konzessionierte Wettveranstalter in Deutschland Sportwetten über stationäre Wettvermittlungsstellen anbieten. Für den Betrieb einer stationären Wettvermittlungsstelle bedarf es einer Erlaubnis. Gesetzlich vorgesehen ist in Nordrhein-Westfalen zudem, dass Wettvermittlungsstellen einen Mindestabstand von 350 Metern Luftlinie... Lesen Sie mehr
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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.04.2023
- VI R 24/20 -
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltnaher Dienstleistungen durch Mieter
Absetzbarkeit gilt auch für fremd beauftragte haushaltnahe Dienstleistungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Mieter Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35 a des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuermindernd geltend machen können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
Die Kläger wohnten in einer angemieteten Eigentumswohnung. Der Vermieter stellte ihnen mit der Nebenkostenabrechnung Aufwendungen für Treppenhausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege und für die Überprüfung von Rauchwarnmeldern in Rechnung. Hierfür begehrten sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35 a EStG. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab.... Lesen Sie mehr