Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -
Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %
Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -
Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung
Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
Wird der Lebensraum in einer Wohnung durch das Aufstellen von Trocknungsgeräten und das Abrücken der Möbel von den Wänden zwecks Beseitigung eines Schimmelbefalls massiv reduziert, so berechtigt dies zu einer Mietminderung von 80 %. Dauert die Mangelbeseitigung 1,5 Monate ist weiterhin eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Dies hat das Landgericht Köln entschieden. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -
Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %
Fehlende Gasversorgung als Mietmangel
Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -
Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar
Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -
Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %
Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten
Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Urteil vom10.07.1998
- 64 S 21/98 -
Nicht funktionierende Klingel- und Türöffnungsanlage, fehlender Keller, 1 qm großer Wasserfleck, fehlende Teppichleisten und Reparaturarbeiten im Bad rechtfertigen eine Mietminderung
Minderung der Bruttokaltmiete
Ist die Klingel- und Türöffnungsanlage funktionsunfähig, fehlt der Keller, befindet sich vor dem Bad ein 1 qm großer Wasserfleck, fehlen die Teppichleisten und werden drei Tage lang Reparaturarbeiten im Bad ausgeführt, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom06.05.1988
- 44 C 57/88 -
Wäschewaschen: Mietminderung bei Entzug von Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrocknern
Mietminderungshöhe bemisst anhand des zusätzlichen Zeitaufwands des Wäschewaschens außer Haus
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Landgericht München I, Urteil vom03.03.1989
- 30 O 1123/87 -
Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern
Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität
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Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -
33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage
Erhebliche Beeinträchtigung
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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom17.02.1988
- 3 C 551/87 -
Mäuseplage und Ausfall der Warmwasserversorgung rechtfertigen eine Mietminderung in Höhe von 10 und 15 Prozent
Mäusedreck, angeknabberte Vorratstüten und fehlendes Warmwasser über mehrere Monate stellen einen Mangel der Mietsache dar
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Bundessozialgericht, Urteil vom09.11.2010
- B 4 AS 27/10 R -
ALG-II-Empfänger muss auch krank zum Amt - trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht als Nachweis für Nichterscheinen zu einem Meldetermin nicht aus
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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom31.10.1990
- 5 C 72/90 -
Mietminderung wegen defekter Hausbeleuchtung, Fäkalienrückfluss, abblätternder Farbe, defektem Badewannenabfluss und anderer Mietmängel
AG Schöneberg setzte Mietminderungsquoten für verschiedene Mietmängel fest / Fäkalienrückfluss aus der Toilette wird mit 5 % berücksichtigt /
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Landgericht Mannheim, Urteil vom23.11.1977
- 4 S 95/77 -
Störende Klopfgeräusche der Heizung im Schlafzimmer berechtigen zu einer Mietminderung
Nachträglicher Einbehalt des Minderungsbetrags nicht schädlich
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Bundesgerichtshof, Urteil vom20.12.1988
- VI ZR 182/88 -
BGH: Verbot des Einwurfs von Werbung bei aufgebrachtem "Keine Werbung"-Aufkleber auf dem Briefkasten
Verstoß begründet Unterlassungsanspruch gegen Werbenden
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Bundesgerichtshof, Urteil vom20.11.1992
- V ZR 82/91 -
Nachbar muss Froschgequake aus Gartenteich erdulden
Laubfrösche, Grünfrösche, Grasfrösche und Erdkröten im Nachbarteich
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Amtsgericht Goslar, Urteil vom18.09.1973
- 8 C 716/72 -
Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne
Mieter kann Wohnung nur eingeschränkt nutzen
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Amtsgericht Köln, Urteil vom28.11.1986
- 221 C 85/86 -
Mietminderung bei nicht funktionierender Dusche
Mietmangel
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Amtsgericht Köln, Urteil vom28.10.1976
- 153 C 3204/76 -
Mietminderung bei nicht abschließbarer Haustür
5 Prozent Minderung sind angemessen
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -
Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür
Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
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Amtsgericht Münster, Urteil vom19.01.1993
- 49 C 133/92 -
Mietminderung bei unzureichendem Druck der Toilettenspülung
Ist der Druck der Toilettenspülung so gering, dass der Stuhlgang nicht weggespült werden kann, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar, der den Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. Dies entschied das Amtsgericht Münster. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom15.03.2002
- 63 S 54/00 -
Mietminderung bei schadhaften Stufen, fehlendem Kokosläufer, mangelhaften Fenstern, klemmendem Haustürschloss, Dachausbau und vielen anderen Mietmängeln
Wird das Dach ausgebaut, kann der Mieter die Miete um 20 % mindern. Ebenso steht dem Mieter eine Mietminderung zu, wenn der Parkettboden erheblich beschädigt ist. Viele andere "Mängel", wie z.B. eine defekte Hausnummernbeleuchtung, eine glatte Stufe, rechtfertigen keine Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -
Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %
Befinden sich an den Decken oder Wänden der Wohnräume Wasserflecken, so ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Solche Mängel rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -
Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung
Kommt es aufgrund von Bauarbeiten außer- und innerhalb der Wohnung zu Lärmbelästigungen, so rechtfertigt dies die Minderung der Miete. Das Recht zur Mietminderung besteht ebenfalls, wenn ein Bordell im Haus ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom14.09.2006
- 62 S 90/06 -
Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss
Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Badewannenabdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Neuruppin, Urteil vom04.09.2007
- 43 C 6/07 -
20 % Minderung: "Modernisiertes" Ferienhaus entpuppt sich als alt
Wer eine "modernisierte" Ferienwohnung mietet, muss sich mit einem 20 Jahre alten Bad und anderen Mängeln nicht zufrieden geben. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Neuruppin hervor. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Braunschweig, Urteil vom03.08.1989
- 113 C 168/89 (9) -
Gläser im Schrank zittern wegen lauter Musik: 50 % Mietminderung bei starkem Nachbarlärm
Kommt es in einem Mietshaus immer wieder zu sehr starken Lärmbelästigungen durch andere Mieter, so kann der Mieter berechtigt sein, die Miete um 50 % zu mindern. Dies hat das Amtsgericht Braunschweig entschieden. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Lichtenfels, Urteil vom21.09.2000
- 1 C 191/00 -
Bei fehlender Mülltonne kann die Miete gemindert werden
Wenn die Hausmülltonne fehlt, so dass Mieter den Müll nicht entsorgen können, liegt ein Mietmangel vor. Eine Mietminderung von 10 % ist in diesem Fall angemessen. Dies entschied das Amtsgericht Lichtenfels. Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom23.07.1973
- 40 C 305/73 -
Verschiedene kleine Mängel in der Wohnung berechtigen nicht zur Mietminderung, wenn die Lebensweise des Mieters nicht beeinträchtigt wird
Nicht jeder Schönheitsfehler in einer Wohnung berechtigt dazu, die zu zahlende Miete zu mindern. Wesentlich bei dieser Entscheidung ist die Frage, ob die Nutzung der Wohnung durch die festgestellten Mängel beeinträchtigt wird. In diesem Fall hatte das Amtsgericht Hamburg entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom10.01.1992
- 64 S 291/91 -
75 % Mietminderung wegen totalem Heizungsausfall während der Heizperiode
Fällt die Heizung während der Heizperiode aus, so kann der Mieter die Miete um 75 % mindern. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Außentemperaturen herrschen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom24.05.2002
- 2/17 S 194/01 -
Besichtigungsrecht des Vermieters bei geplantem Verkauf der Wohnung
Will der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese verkaufen, so steht ihm ein Recht zur Besichtigung mit dem Kaufinteressenten zu. Ein generelles Zutrittsrecht für Handwerker besteht dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankfurt a.M. hervor. Lesen Sie mehr