Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.05.2017
- 29 C 3361/16 (40) -
"Wilder Streik": Massenhafte Krankmeldung von Flugpersonal stellt außergewöhnlichen Umstand dar
Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung
Meldet sich ein erheblicher Teil des Flugpersonals krank, stellt dies unabhängig davon, ob dies als "Wilder Streik" oder tatsächliche Fluguntauglichkeit zu bewerten ist, einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung (VO) dar. Ist ein Fluggast davon in Form einer Flugannullierung betroffen, besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 VO. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Oktober 2016 ein Flug von Frankfurt a.M. nach Heraklion annulliert. Hintergrund dessen waren massenhafte Krankmeldungen von Personal der
Kein Anspruch auf Ausgleichsentschädigung
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf eine
Personalausfall aufgrund massenhafter Krankmeldung stellt außergewöhnlichen Umstand dar
Unabhängig davon, ob es sich bei der Meldung eines erheblichen Teils des Personals als flugdienstuntauglich um einen "wilden Streik" oder eine tatsächliche massenhafte Flugdienstuntauglichkeit des Personals handele, wertete das Amtsgericht einen solchen Umstand als außergewöhnlich. Eine gravierende Reduzierung des benötigten Personals sei als absolut unerwartbar und untypisch zu qualifizieren. Eine solche Situation sei für eine
Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen
Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2017
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 197/rb)
- "Wilder Streik": Flugverspätung aufgrund massenhafter fingierter Krankmeldungen des Personals begründet Ausgleichsansprüche der Fluggäste
(Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.03.2017
[Aktenzeichen: 31 C 117/17 (16)]) - "Wilder Streik": Massenhafte unberechtigte Krankmeldungen von Mitarbeitern begründen keinen außergewöhnlichen Umstand für Fluggesellschaft
(Amtsgericht Bühl, Urteil vom 20.02.2017
[Aktenzeichen: 3 C 480/16])
Jahrgang: 2017, Seite: 197 RRa 2017, 197
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24796
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24796
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.