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Amtsgericht Wedding, Urteil vom 20.05.1997
- 11 C 211.96 -
Weitervermietung nach Mietvertragsende: Nichtermöglichen von Besichtigungen begründet bei gekündigtem Mietverhältnis Schadenersatzpflicht des Mieters
Nichtbeachtung des Interesses des Vermieters an Weitervermietung der Wohnung
Ermöglicht es ein Mieter bei einem gekündigten Mietverhältnis bis zum Ende der Mietvertragszeit dem Vermieter nicht, die Wohnung mit Mietinteressenten zu besichtigen, so macht sich der Mieter schadenersatzpflichtig. Denn insofern ist das Interesse des Vermieters an der schnellen Weitervermietung der Wohnung zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wedding hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Anspruch auf Schadenersatz bestand
Das Amtsgericht Wedding entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden. Denn die Mieter haben ihre Nebenpflichten aus dem Mietvertrag dadurch verletzt, dass sie weit vor dem Ende des Mietverhältnisses die Wohnung verließen und dem Vermieter erst Ende November 1992 in die Lage versetzten, die Wohnung zu betreten. Dieses Verhalten habe der Verpflichtung widersprochen nach einer erfolgten
Wirksamkeit der Mietvertragsklausel
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die entsprechende Mietvertragsklausel auch wirksam gewesen. Denn ein Mieter sei im Fall einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2014
Quelle: Amtsgericht Wedding, ra-online (zt/GE 1997, 749/rb)
Jahrgang: 1997, Seite: 749 GE 1997, 749
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Dokument-Nr. 18729
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