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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2010
- 29 GA 5197/10 -
ArbG Berlin: Fluggesellschaft muss gekündigten Piloten weiterbeschäftigen
Kündigung wegen gewerkschaftlicher Tätigkeit unwirksam
Eine Kündigung eines Piloten durch die arbeitgebende Fluggesellschaft wegen der gewerkschaftlichen Tätigkeit des Piloten ist rechtsunwirksam. Dies entschied das Arbeitsgericht Berlin.
Das Arbeitsgericht Berlin hat in seiner Verhandlung eine Fluggesellschaft im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, einen Piloten trotz einer
Pilot ist auf Beschäftigung angewiesen, um erforderliche Flugpraxis aufweisen zu können
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2010
Quelle: ra-online, ArbG Berlin
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Dokument-Nr. 9460
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