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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2009
- 3 AZR 173/08 -
Bundesarbeitsgericht zu den Voraussetzungen für die Rückzahlung von Ausbildungskosten
Auch nachträglich getroffenen Rückzahlungsvereinbarung ist an allgemeinen Grundsätzen zu messen
Klauseln, nach denen der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten verpflichtet ist, unterliegen der Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Geklagt hatte eine Apothekenhelferin, deren früherer
Arbeitnehmer darf durch Rückzahlungsklausel nicht unangemessen lang an Arbeitsverhältnis gebunden werden
Voraussetzung für eine
Handhabung im Fall nachträglich getroffener Rückzahlungsvereinbarungen
Ob dies grundsätzlich auch für den Fall gilt, dass die Rückzahlungsvereinbarung erst nach Abschluss der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2009
Quelle: ra-online, BAG
- Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 20.06.2007
[Aktenzeichen: 7 Sa 1188/06]
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Dokument-Nr. 8462
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