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Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.11.2016
- 1 V 2137/16 -
Finanzgericht Baden-Württemberg zur Vollstreckung bei Restschuldbefreiung
Rechtswirkung gilt auch für ausländische Gläubiger
Eine Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung wurde ausgesetzt, da Zweifel daran bestehen, dass eine ausländische Steuerschuld im Inland infolge eines Amtshilfeersuchens vollstreckt werden kann, obwohl dem Schuldner im Inland nach Abschluss des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt worden ist. Dies hat das Finanzgericht Baden-Württemberg bekanntgegeben.
Im hier zugrunde liegenden Fall betrieb der Antragsteller, ein griechischer Staatsangehöriger, mit Wohnsitz im Inland 2002 eine Tankstelle in Griechenland. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wurde ihm 2013
Vollstreckung mit Erteilung der Restschuldbefreiung unzulässig
Das Finanzgericht setzte die Vollziehung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung aus. Das Finanzamt gehe zwar zu Recht davon aus, dass im Vollstreckungsstaat weder die Forderung noch der ursprüngliche Vollstreckungstitel noch dessen Bestätigung überprüft werden dürfe. Dies sei Sache des Ursprungsstaats nach dessen Rechtsordnung. Dies schließe jedoch keinen inländischen Rechtsschutz gegen die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.12.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ ra-online
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Dokument-Nr. 23523
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