Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015
- L 3 AS 479/15 B ER -
Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer
Grundgesetz garantiert keine bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen
EU-Bürger, die kein spezielles Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, z.B. nach dem Freizügigkeitsgesetz, sondern allein zum Zweck der Arbeitssuche bleiben dürfen, haben ebenso wie ihre Familienangehörigen keinen Anspruch auf Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - ("Hartz IV"), weil dies gesetzlich ausgeschlossen ist (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II). Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung des Gerichts gelte der Ausschluss auch dann, wenn das Aufenthaltsrecht bereits weggefallen sei (z. B. weil gar keine Arbeit mehr gesucht werde) und sich der Ausländer daher nur noch bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde über das Aufenthaltsrecht in Deutschland aufhalten dürfe.
Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens war ein kolumbianischer Staatsangehöriger, der im Mai 2013 gemeinsam mit seinem spanischen Ehemann nach Deutschland eingereist war und zunächst als Familienangehöriger vom Jobcenter "Hartz IV"-Leistungen erhalten hatte. Einen Fortzahlungsantrag hatte das Jobcenter dann allerdings unter Hinweis auf den gesetzlichen Leistungsausschluss abgelehnt.
Ausschlussregelung verstößt nicht gegen Recht der Europäischen Union
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hielt diesen Ausschluss - anders als zuvor das Sozialgericht Mainz - für vereinbar mit dem Grundgesetz. Denn das Grundgesetz garantiere keine bedarfsunabhängigen, voraussetzungslosen Sozialleistungen. Der Gesetzgeber habe den Leistungsanspruch für EU-Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allenfalls aus dem Zweck der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2015
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Ausschluss arbeitssuchender Ausländer von Hartz IV-Leistungen verfassungswidrig
(Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 12.11.2015
[Aktenzeichen: S 12 AS 946/15 ER]) - Polnische Arbeitnehmerin hat auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen
(Sozialgericht Heilbronn, Urteil vom 18.02.2015
[Aktenzeichen: S 10 AS 3035/13])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21930
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21930
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.