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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.12.2010
- 1 Ws 29/09 -
Abo-Fallen im Internet sind eine Täuschungshandlung im strafrechtlichen Sinne
Webseitenbetreiber muss den Hinweis auf Kostenpflichtigkeit deutlich hervorheben
Enthält eine Internetseite ein kostenpflichtiges Angebot und wird auf diese Zahlungsverpflichtung nicht deutlich hingewiesen, so liegt eine konkludente Täuschung durch den Webseitenbetreiber vor. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Die Angeschuldigten betrieben im
Nutzung des Angebots sollte 59,95 Euro kosten
Bei Aufruf der Seiten sei zunächst eine Anmeldemaske mit dem Hinweis erschienen, dass die angebotene Leistung der
Hinweis auf Kostenpflichtigkeit an versteckter Stelle bedeutet eine konkludente Täuschung
Durch Betreiben der Websites besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eine Täuschungshandlung im strafrechtlichen Sinne gemäß § 263 StGB. Eine ausdrückliche
Auf Kostenpflichtigkeit muss eindeutig hingewiesen werden
Nach § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV bestehe die Pflicht des Webseitenbetreibers darin, die Preise dem Angebot eindeutig zuzuordnen sowie leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar zu machen. Dieser Verpflichtung seien die Angeschuldigten nicht nachgekommen, da der Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit aufgrund der Gestaltung der
Kostenpflichtigkeit des Angebots muss der Nutzer nicht erwarten
Bei der Beurteilung, ob das Angebot auf eine
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass sich die Beschuldigten nicht ernsthaft an Verbraucher wendeten, die die Entgeltlichkeit erkennen. Das Ziel habe vielmehr darin bestanden, Verbraucher über die Vergütungspflichtigkeit in die Irre zu führen und diesen Irrtum wirtschaftlich auszunutzen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.03.2012
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (vt/st)
- Abofallen im Internet: Preis muss deutlich erkennbar sein
(Landgericht Landshut, Urteil vom 16.08.2011
[Aktenzeichen: 54 O 1465/11]) - AG Karlsruhe: "Abofallen-Inkasso - Geltendmachung unberechtigter Forderungen aufgrund irreführender Internetseite durch Anwalt ist Beihilfe zum versuchten Betrug
(Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009
[Aktenzeichen: 9 C 93/09]) - „Abofallen-Verfahren“: Landgericht Hamburg verhängt Freiheits- und Geldstrafen
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 21.03.2012
[Aktenzeichen: 608 KLs 8/11])
Jahrgang: 2011, Seite: 205 K&R 2011, 205 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 270 MMR 2011, 270
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Dokument-Nr. 11030
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