Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.05.2015
- 3 M 92/14 u.a. -
Wohnraum in allgemeinem Wohngebiet an der Ostseeküste darf nicht als Ferienwohnung vermietet werden
Sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung bei nicht zu erwartender Änderung des Bebauungsplan rechtmäßig
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnung in Gemeinden an der Ostseeküste, in einem Gebiet, das im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet festgesetzt worden ist, rechtswidrig ist.
Die Nutzung von Wohnraum als
Sofortiger Vollziehung der Nutzungsuntersagung bei fehlender Legitimation zur Ferienwohnnutzung rechtmäßig
Stellt die zuständige Bauaufsichtsbehörde - in den entschiedenen Verfahren der Landkreis - die rechtswidrige Nutzung fest, ist bei Fehlen einer die Ferienwohnnutzung legitimierenden Baugenehmigung in der Regel die Anordnung der sofortigen Vollziehung der
Vollziehung der Nutzungsuntersagung wegen zu erwartender Änderung des Bebauungsplans befristet ausgesetzt
Das Oberverwaltungsgericht hat in einem Fall, der die Ferienwohnnutzung in Rerik betrifft, die sofortige Vollziehung der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.06.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 21150
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss21150
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.