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Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 27.09.2018
- S 1 U 3399/17 -
Versicherter muss Vorwegzahlungen auf Verletztengeld bei nachträglicher Feststellung des Nichtbestehens des Anspruchs an Berufsgenossenschaft erstatten
Ursächlicher Zusammenhand zwischen Unfall und späterer Verletzung muss für Anspruch auf Verletztenrente medizinisch klar belegbar sein
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass ein Versicherter die Vorwegzahlungen auf Verletztengeld an die Berufsgenossenschaft erstatten muss, wenn sich nachträglich das Nichtbestehen des Anspruchs herausstellt.
Der als selbständiger Transportunternehmer bei der beklagten
Arbeitsunfähigkeit kann nicht auf Unfallereignis oder dessen Folgen zurückgeführt werden
Das Sozialgericht Karlsruhe wies die Klage - gestützt auf ein medizinisches Sachverständigengutachten - ab und entschied, dass ein Anspruch auf Verletztengeld nur dann bestehe, wenn und solange die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten ursächlich auf einen Versicherungsfall - hier:
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2018
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 26544
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