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Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.04.2019
- AN 16 K 17.01038 -
Bundesleiter der Identitären Bewegung waffenrechtlich unzuverlässig
Mitgliedschaft in einer gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichten Vereinigung rechtfertigt Widerruf der waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse
Das Verwaltungsgericht Ansbach hat die Klage des Bundesleiters der Identitären Bewegung Deutschland e.V. gegen den Widerruf seiner waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse abgewiesen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Bundesleiter der Identitären Bewegung Deutschland e.V.. Ihm wurde 2012 eine
Kläger verweist auf stets gewaltfreie politische Aktionen
Der Kläger wandte sich gegen den
Grenzen des Strafrechts überschritten
Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht Ansbach nicht und wies die Klage ab. Die waffenrechtliche (entsprechend auch die sprengstoffrechtliche) Erlaubnis hänge insbesondere von der Zuverlässigkeit des Erlaubnisnehmers ab. Diese liege insbesondere dann nicht vor, wenn eine Person als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sind (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG). Das Gericht bejahte dies aus folgenden Gesichtspunkten heraus: Der Kläger beeinflusse als langjähriger Bundesvorsitzender maßgeblich eine Vereinigung, zu der das Bayerische Landesamt für
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Ansbach/ra-online (pm/kg)
- Widerruf einer Waffenerlaubnis und Waffenverbot gegen Funktionsträger der NPD rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 08.08.2014
[Aktenzeichen: 2 K 1002/13]) - Verbot des Erwerbs und Besitzes erlaubnisfreier Waffen bei Verbreitung von IS-Symbolen rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Braunschweig, Urteil vom 19.09.2018
[Aktenzeichen: 5 A 193/16 und 5 A 194/16])
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Dokument-Nr. 27350
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