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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2024
- 2 K 6403/22 -
Keine Übernahme in Polizeivollzugsdienst wegen Verbreitung von menschenverachtenden und ausländerfeindlichen Inhalten in einer Chatgruppe
Verhalten lässt an charakterlicher Eignung für Polizeivollzugsdienst zweifeln
Das Polizeipräsidium Duisburg hat es zu Recht abgelehnt, einen Kommissaranwärter, der während seines Vorbereitungsdienstes ausländerfeindliche und Menschen mit Behinderung herabwürdigende Bilder in einer Chatgruppe verbreitet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe zu übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des ehemaligen Polizeibeamten abgewiesen.
Seit 2019 war der Kläger in den
Zweifel an fehlender charakterlichen Eignung bestätigt
Das Gericht hat die Entscheidung des Dienstherrn, es bestünden erhebliche Zweifel an der charakterlichen Eignung des Klägers für den
Tiefgreifende Charakterschwäche dokumentiert
Mit diesen Anforderungen ist das Verhalten des Klägers nicht vereinbar. Durch die Verbreitung von Bildern, die Ausländer bzw. Farbige beleidigen und herabwürdigen, Frauen verächtlich machen und das Verprügeln eines behinderten Kindes gutheißen, hat er eine tiefgreifende Charakterschwäche dokumentiert, die ihn für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2024
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33920
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